Kurs­an­mel­dung: AGB

Ver­trags­schluss

Der Ver­trag über die Teil­nah­me an dem Kurs kommt zustan­de, sobald Sie eine Teil­nah­me­zu­sa­ge per E‑Mail erhal­ten haben. Die nach der Anmel­dung ver­sand­te Ein­gangs­be­stä­ti­gung ist noch kei­ne Teil­nah­me­zu­sa­ge.

Kurs­ge­bühr

Die Kurs­ge­bühr ist inner­halb von sie­ben Kalen­der­ta­gen Woche ab Zugang der Teil­nah­me­zu­sa­ge per Über­wei­sung zu zah­len. Geht die Teil­nah­me­zu­sa­ge weni­ger als sie­ben Kalen­der­ta­ge vor dem Beginn des Kur­ses zu, ist die Über­wei­sung unver­züg­lich, spä­tes­tens zum Zeit­punkt des Kurs­be­ginns durch­zu­füh­ren. Auf Anfra­ge ist ein Zah­lungs­nach­weis vor­zu­le­gen.

Stor­no­be­din­gun­gen

Stor­nie­run­gen, die bis 14 Tage vor Kurs­be­ginn zuge­hen, sind kos­ten­los. Erfolgt die Stor­nie­rung weni­ger als 14, aber min­des­tens sie­ben Tage vor Kurs­be­ginn, ent­steht eine Stor­no­pau­scha­le in Höhe von 50% der Kurs­ge­bühr. Bei einem Zugang von weni­ger als sie­ben Tagen vor Kurs­be­ginn oder bei Nicht­er­schei­nen fällt die Kurs­ge­bühr in Höhe von 100% an.

Dem Anmel­den­den bleibt der Nach­weis vor­be­hal­ten, dass Rock a Robot! ein auf­grund der Stor­nie­rung ein gerin­ge­rer Scha­den ent­stan­den ist, z. B. weil der Platz ander­wei­tig ver­ge­ben wer­den konn­te. In die­sem Fall ist nur der tat­säch­lich ent­stan­de­ne Scha­den zu erset­zen.

Aus­fall des Kur­ses

Der Ver­an­stal­ter kann den Kurs aus wich­ti­gem Grund (z. B. Krank­heit des / der Kurs­lei­ten­den oder Nicht­er­rei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl) absa­gen. Bereits gezahl­te Kurs­ge­büh­ren wer­den voll­stän­dig erstat­tet.

Auf­sichts­pflicht

Wäh­rend der Kurs­zei­ten über­nimmt die Kurs­lei­tung die Auf­sicht über die Teil­neh­men­den. Außer­halb die­ser Zei­ten liegt die Ver­ant­wor­tung bei den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten.

Haf­tung

Die Haf­tung des Ver­an­stal­ters ist auf Schä­den begrenzt, die auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten beru­hen oder die Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten betref­fen. Für mit­ge­brach­te Gegen­stän­de besteht kein Ver­si­che­rungs­schutz.

Fotos und Vide­os

Foto- und Video­auf­nah­men erfol­gen nur, wenn eine Ein­wil­li­gung vor­liegt.

Gesund­heit­li­che Hin­wei­se

Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­te sind aber im Inter­es­se des Kin­des ver­pflich­tet, für die Kurs­durch­füh­rung rele­van­te gesund­heit­li­che Beson­der­hei­ten (z. B. All­er­gien o. ä.) anzu­ge­ben.