Digi­tal­pakt Schule

Lang hat’s gedau­ert, dann kam er doch: am 17. Mai 2019 – also schon vor eini­gen Mona­ten – trat der Digi­tal­pa­ket Schu­le in Kraft. Doch auch nach Mona­ten ist für vie­le immer noch unklar, was er bringt.

Zual­ler­erst ist der Digi­tal­pakt ein Infra­struk­tur­pro­gramm, mit dem z. B. die Inter­net­an­bin­dung und Netz­werk­aus­stat­tung von Schu­len ver­bes­sert wer­den soll. Im Zusam­men­hang damit wird aber auch die Anschaf­fung von Hard­ware, ins­be­son­de­re von mobi­len Gerä­ten (Note­books, Tablets, Smart­phones) sowie Lehr- und Lern­mit­teln gefördert.

Doch vor den Erfolg haben die Göt­ter den Schweiß gesetzt: Antrags­vor­aus­set­zun­gen wie ein tech­nisch-päd­ago­gi­sches Ein­satz­kon­zept wol­len erst­mal erfüllt wer­den – nicht nur für Schul­lei­tung und Lehr­kräf­te, son­dern auch für Schul­trä­ger eine Her­aus­for­de­rung. Aller­dings hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Bil­dung und For­schung ein Infor­ma­ti­ons­por­tal zu dem The­ma ein­ge­rich­tet. Es ist über den fol­gen­den Link abrufbar:

https://www.digitalpaktschule.de/

An alle Schu­len: War­ten Sie mit dem Antrag nicht zu lan­ge. Bis Ende 2021 gibt es fest Bud­gets für die Schul­trä­ger. Danach gilt das „Wind­hund­ver­fah­ren“. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wir drü­cken die Dau­men, dass Ihre Schu­le von den För­der­mit­teln profitiert.