
Online-Schülerzeitungen bieten Schüler*innen vielfältige Möglichkeiten, praktische Kompetenzen, Kenntnisse und Erfahrungen über den Aufbau und Betrieb eines Onlineprojekts zu erwerben – eine Qualifikation, die in der Arbeitswelt von heute und morgen immer wichtiger wird. Daneben kann eine Online-Schülerzeitung gerade in Zeiten von Homeschooling eine kommunikative Plattform sein, die den Zusammenhalt innerhalb der Schulgemeinschaft intensiv unterstützt.
Wie bei allen Onlineprojekten – vor allem solchen, die sich an Kinder und Jugendliche richten – muss aber auch bei der Online-Schülerzeitung besonderes Augenmerk auf den Datenschutz gerichtet werden. Das betrifft vor allem zwei Personengruppen, nämlich die Redaktion, also die Schüler*innen, die an der Schülerzeitung mitarbeiten, und die Leserschaft, also typischerweise die Mitschüler*innen sowie ihr Familien‑, Freundes- und Bekanntenkreis.
Aus diesem Grund wollen wir hier einen Überblick über einige zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen wichtige Punkte bei der Publikation einer Online-Schülerzeitung geben. Wir verzichten dabei aber auf allgemeine Ausführungen zur Datenschutz-Grundverordnung. Denn Infos hierzu gibt es im Web zur Genüge. Stattdessen legen wir den Schwerpunkt auf konkrete Umsetzungsmaßnahmen und konzentrieren uns dabei auf drei Bereiche:
- Allgemeine Maßnahmen für Organisation und Arbeitsabläufe der Redaktion
- Grundlagen für Einrichtung und Betrieb der Internetplattform für die Online-Schülerzeitung
- Spezielle Tipps für den Einsatz von WordPress
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem ersten Punkt, die beiden weiteren Bereiche beleuchten wir in Folgebeiträgen.
Tipp: Datenschutz positiv sehen!
Datenschutz bedeutet Aufwand. Daran gibt’s nichts zu rütteln. Gerade bei einer Online-Schülerzeitung kann man diesen Aufwand aber aus zwei Gründen positiv sehen: zum einen als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber Leser*innen und ihren Eltern, zum anderen als Teil der mit dem Projekt vermittelten Kompetenzen. Denn die Befassung mit Fragen wie…
- Wo muss ich mir um Datenschutz Gedanken machen?
- Welche Maßnahmen sollte ich dafür treffen?
- Wie kann ich die Maßnahmen so umsetzen, dass sowohl Betrieb als auch Nutzung der Schülerzeitung (trotzdem) allen Beteiligten Spaß machen?
… vermitteln Schüler*innen (und Lehrkräften) wertvolles und zugleich lösungsorientiertes Wissen rund um den Datenschutz. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema zu befassen.
Datenschutz in der redaktionellen Arbeit
Auch wenn viele Datenschutz im Internet primär als technisches Thema begreifen: Bei Online-Schülerzeitungen fängt der Datenschutz nicht erst auf der Webseite an. Vielmehr spielt er in viele Abläufe hinein, die mit dem technischen Betrieb gar nichts zu tun haben, sondern z. B. die Redaktionsarbeit betreffen.
Dabei geht es gar nicht mal um Besonderheiten von Online-Schülerzeitungen, sondern um allgemeine Maßnahmen, die auch bei „analogen“ Publikationen gelten. Dennoch wollen wir hier drei Punkte hervorheben, die man bei Überlegungen zum Datenschutz bei Online-Schülerzeitungen „auf der Agenda“ haben sollte.
Datenschutzkompetenz in der Redaktion vermitteln
Was ist eigentlich Datenschutz und warum muss man darauf achten? Viele Schüler*innen haben zwar irgendwann einmal von dem Thema gehört (zumindest im Zusammenhang mit Facebook, Instagram, TikTok & Co.). Aber so richtig erklärt hat es ihnen zumeist noch niemand.
Die Redaktionssitzung bietet eine gute Gelegenheit, das nachzuholen. Je nach Altersstruktur der Redaktion lassen sich etwa Grundlagen wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anschaulich und an konkreten Beispielen vermitteln. Dann wird schnell verständlich, warum man z. B. vor der Veröffentlichung eines Personen-Fotos in der Schülerzeitung eine Einwilligung einholen sollte.
Eltern und Sorgeberechtigte einbeziehen
Wo immer es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, spielt die Einwilligung eine wichtige Rolle. Kinder und Jugendliche gelten hier als besonders schutzbedürftig. Zugleich können sie bis zum Alter von 16 Jahren – jedenfalls nach juristischen Maßstäben – noch nicht uneingeschränkt entscheiden, wie andere mit ihren Daten umgehen dürfen. Daher tritt an die Stelle ihrer eigenen Einwilligung in vielen Fällen die der Eltern oder Sorgeberechtigten.
Beziehen Sie also Eltern oder Sorgeberechtigte ein, wenn ein Einwilligungserfordernis im Raum steht. Das gilt nicht nur bei Anfragen zur Veröffentlichung von Fotos ihrer Kinder etc., sondern auch z. B. bei datenschutzrechtlichen Hinweisen auf der Webseite, etwa beim Anlegen eines Nutzerkontos für die Online-Schülerzeitung oder bei eingebetteten YouTube-Videos (Beispiel: „Wenn Du dieses Video abrufst, werden personenbezogene Daten wie Deine IP-Adresse an YouTube übermittelt. Wenn Du nicht sicher bist, ob das ok ist, frage bitte Deine Eltern.“).
Ablage und Dokumentation
Denken Sie daran, dass Ihre datenschutzrechtlichen Maßnahmen nachvollziehbar sind – und bleiben, auch z. B. bei personellen Wechseln. Legen Sie daher – analog oder digital – einen Ordner an, in dem Sie datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen, die Sie schriftlich oder per E‑Mail eingeholt haben, sowie Verträge mit Dienstleistern aufbewahren, z. B. Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit dem Webhoster (Näheres hierzu in Teil 2 dieser Beitragsreihe). Sie können auch ein redaktionsinternes Wiki nutzen, um Datenschutzthemen fest- und auf dem aktuellen Stand zu halten. So lässt sich auch im Nachhinein stets belegen, dass man sich um den Datenschutz kümmert.
Ausblick
Wir hoffen, dass diese Informationen als Einstieg in das Thema Datenschutz bei Online-Schülerzeitungen interessant und hilfreich waren. Teil 2 (Datenschutz-Grundlagen für die Internetplattform) und Teil 3 dieser Beitragsreihe (Einsatz von WordPress) erscheinen in einigen Tagen. Wenn Sie möchten, abonnieren Sie unsere E‑Mail-Updates. Dann werden Sie automatisch über die Veröffentlichung informiert.
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