Daten­schutz bei Online-Schü­ler­zei­tun­gen (1/3): All­ge­mei­ne Maßnahmen

Datenschutz bei Online-Schülerzeitungen
Inhalt

    Online-Schü­ler­zei­tun­gen bie­ten Schüler*innen viel­fäl­ti­ge Mög­lich­kei­ten, prak­ti­sche Kom­pe­ten­zen, Kennt­nis­se und Erfah­run­gen über den Auf­bau und Betrieb eines Online­pro­jekts zu erwer­ben – eine Qua­li­fi­ka­ti­on, die in der Arbeits­welt von heu­te und mor­gen immer wich­ti­ger wird. Dane­ben kann eine Online-Schü­ler­zei­tung gera­de in Zei­ten von Home­schoo­ling eine kom­mu­ni­ka­ti­ve Platt­form sein, die den Zusam­men­halt inner­halb der Schul­ge­mein­schaft inten­siv unterstützt.

    Wie bei allen Online­pro­jek­ten – vor allem sol­chen, die sich an Kin­der und Jugend­li­che rich­ten – muss aber auch bei der Online-Schü­ler­zei­tung beson­de­res Augen­merk auf den Daten­schutz gerich­tet wer­den. Das betrifft vor allem zwei Per­so­nen­grup­pen, näm­lich die Redak­ti­on, also die Schüler*innen, die an der Schü­ler­zei­tung mit­ar­bei­ten, und die Leser­schaft, also typi­scher­wei­se die Mitschüler*innen sowie ihr Familien‑, Freun­des- und Bekanntenkreis. 

    Aus die­sem Grund wol­len wir hier einen Über­blick über eini­ge zur Ein­hal­tung daten­schutz­recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen wich­ti­ge Punk­te bei der Publi­ka­ti­on einer Online-Schü­ler­zei­tung geben. Wir ver­zich­ten dabei aber auf all­ge­mei­ne Aus­füh­run­gen zur Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung. Denn Infos hier­zu gibt es im Web zur Genü­ge. Statt­des­sen legen wir den Schwer­punkt auf kon­kre­te Umset­zungs­maß­nah­men und kon­zen­trie­ren uns dabei auf drei Bereiche:

    • All­ge­mei­ne Maß­nah­men für Orga­ni­sa­ti­on und Arbeits­ab­läu­fe der Redaktion
    • Grund­la­gen für Ein­rich­tung und Betrieb der Inter­net­platt­form für die Online-Schülerzeitung
    • Spe­zi­el­le Tipps für den Ein­satz von WordPress

    Der vor­lie­gen­de Bei­trag befasst sich mit dem ers­ten Punkt, die bei­den wei­te­ren Berei­che beleuch­ten wir in Folgebeiträgen.

    Tipp: Daten­schutz posi­tiv sehen! 

    Daten­schutz bedeu­tet Auf­wand. Dar­an gibt’s nichts zu rüt­teln. Gera­de bei einer Online-Schü­ler­zei­tung kann man die­sen Auf­wand aber aus zwei Grün­den posi­tiv sehen: zum einen als ver­trau­ens­bil­den­de Maß­nah­me gegen­über Leser*innen und ihren Eltern, zum ande­ren als Teil der mit dem Pro­jekt ver­mit­tel­ten Kom­pe­ten­zen. Denn die Befas­sung mit Fra­gen wie…

    • Wo muss ich mir um Daten­schutz Gedan­ken machen?
    • Wel­che Maß­nah­men soll­te ich dafür treffen?
    • Wie kann ich die Maß­nah­men so umset­zen, dass sowohl Betrieb als auch Nut­zung der Schü­ler­zei­tung (trotz­dem) allen Betei­lig­ten Spaß machen?

    … ver­mit­teln Schüler*innen (und Lehr­kräf­ten) wert­vol­les und zugleich lösungs­ori­en­tier­tes Wis­sen rund um den Daten­schutz. Es lohnt sich also, sich mit dem The­ma zu befassen.

    Daten­schutz in der redak­tio­nel­len Arbeit

    Auch wenn vie­le Daten­schutz im Inter­net pri­mär als tech­ni­sches The­ma begrei­fen: Bei Online-Schü­ler­zei­tun­gen fängt der Daten­schutz nicht erst auf der Web­sei­te an. Viel­mehr spielt er in vie­le Abläu­fe hin­ein, die mit dem tech­ni­schen Betrieb gar nichts zu tun haben, son­dern z. B. die Redak­ti­ons­ar­beit betreffen.

    Dabei geht es gar nicht mal um Beson­der­hei­ten von Online-Schü­ler­zei­tun­gen, son­dern um all­ge­mei­ne Maß­nah­men, die auch bei „ana­lo­gen“ Publi­ka­tio­nen gel­ten. Den­noch wol­len wir hier drei Punk­te her­vor­he­ben, die man bei Über­le­gun­gen zum Daten­schutz bei Online-Schü­ler­zei­tun­gen „auf der Agen­da“ haben sollte. 

    Daten­schutz­kom­pe­tenz in der Redak­ti­on vermitteln

    Was ist eigent­lich Daten­schutz und war­um muss man dar­auf ach­ten? Vie­le Schüler*innen haben zwar irgend­wann ein­mal von dem The­ma gehört (zumin­dest im Zusam­men­hang mit Face­book, Insta­gram, Tik­Tok & Co.). Aber so rich­tig erklärt hat es ihnen zumeist noch niemand.

    Die Redak­ti­ons­sit­zung bie­tet eine gute Gele­gen­heit, das nach­zu­ho­len. Je nach Alters­struk­tur der Redak­ti­on las­sen sich etwa Grund­la­gen wie das Recht auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung anschau­lich und an kon­kre­ten Bei­spie­len ver­mit­teln. Dann wird schnell ver­ständ­lich, war­um man z. B. vor der Ver­öf­fent­li­chung eines Per­so­nen-Fotos in der Schü­ler­zei­tung eine Ein­wil­li­gung ein­ho­len sollte.

    Eltern und Sor­ge­be­rech­tig­te einbeziehen

    Wo immer es um die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten geht, spielt die Ein­wil­li­gung eine wich­ti­ge Rol­le. Kin­der und Jugend­li­che gel­ten hier als beson­ders schutz­be­dürf­tig. Zugleich kön­nen sie bis zum Alter von 16 Jah­ren – jeden­falls nach juris­ti­schen Maß­stä­ben – noch nicht unein­ge­schränkt ent­schei­den, wie ande­re mit ihren Daten umge­hen dür­fen. Daher tritt an die Stel­le ihrer eige­nen Ein­wil­li­gung in vie­len Fäl­len die der Eltern oder Sorgeberechtigten.

    Bezie­hen Sie also Eltern oder Sor­ge­be­rech­tig­te ein, wenn ein Ein­wil­li­gungs­er­for­der­nis im Raum steht. Das gilt nicht nur bei Anfra­gen zur Ver­öf­fent­li­chung von Fotos ihrer Kin­der etc., son­dern auch z. B. bei daten­schutz­recht­li­chen Hin­wei­sen auf der Web­sei­te, etwa beim Anle­gen eines Nut­zer­kon­tos für die Online-Schü­ler­zei­tung oder bei ein­ge­bet­te­ten You­Tube-Vide­os (Bei­spiel: „Wenn Du die­ses Video abrufst, wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie Dei­ne IP-Adres­se an You­Tube über­mit­telt. Wenn Du nicht sicher bist, ob das ok ist, fra­ge bit­te Dei­ne Eltern.“).

    Abla­ge und Dokumentation

    Den­ken Sie dar­an, dass Ihre daten­schutz­recht­li­chen Maß­nah­men nach­voll­zieh­bar sind – und blei­ben, auch z. B. bei per­so­nel­len Wech­seln. Legen Sie daher – ana­log oder digi­tal – einen Ord­ner an, in dem Sie daten­schutz­recht­li­che Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen, die Sie schrift­lich oder per E‑Mail ein­ge­holt haben, sowie Ver­trä­ge mit Dienst­leis­tern auf­be­wah­ren, z. B. Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung mit dem Web­hos­ter (Nähe­res hier­zu in Teil 2 die­ser Bei­trags­rei­he). Sie kön­nen auch ein redak­ti­ons­in­ter­nes Wiki nut­zen, um Daten­schutz­the­men fest- und auf dem aktu­el­len Stand zu hal­ten. So lässt sich auch im Nach­hin­ein stets bele­gen, dass man sich um den Daten­schutz kümmert.

    Aus­blick

    Wir hof­fen, dass die­se Infor­ma­tio­nen als Ein­stieg in das The­ma Daten­schutz bei Online-Schü­ler­zei­tun­gen inter­es­sant und hilf­reich waren. Teil 2 (Daten­schutz-Grund­la­gen für die Inter­net­platt­form) und Teil 3 die­ser Bei­trags­rei­he (Ein­satz von Word­Press) erschei­nen in eini­gen Tagen. Wenn Sie möch­ten, abon­nie­ren Sie unse­re E‑Mail-Updates. Dann wer­den Sie auto­ma­tisch über die Ver­öf­fent­li­chung informiert. 

    Natür­lich freu­en wir uns auch über Kom­men­ta­re und sons­ti­ge kon­struk­ti­ve Rück­mel­dun­gen, ger­ne auch über unser Kon­takt­for­mu­lar.